Rechtsprechung
   BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16092
BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B (https://dejure.org/2003,16092)
BSG, Entscheidung vom 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B (https://dejure.org/2003,16092)
BSG, Entscheidung vom 29. August 2003 - B 8 KN 7/03 B (https://dejure.org/2003,16092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Vielmehr ist darüber hinaus im Einzelnen unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung "darzulegen", dh näher darauf einzugehen (BSG Beschluss vom 19. August 1999 - B 2 U 57/99 B - veröffentlicht in JURIS mwN), weshalb die bereits ins Feld geführte Argumentation nicht zutrifft und eine weitere höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (vgl BSG Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 mwN; Kummer, aaO, RdNr 146 mwN).

    Hat das LSG die Verfassungsmäßigkeit der seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Norm im Anschluss an die bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung begründet, so ist jedenfalls zu fordern, dass sich die Beschwerde damit auseinander setzt (so auch BSG aaO - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 25. April 2003 - B 5 RJ 196/01; BVerwG Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105/92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 11 mwN).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Das aus Art. 3 Abs. 1 GG (auch) folgende Differenzierungsgebot verpflichtet den Gesetzgeber nicht, jede "naheliegende" Differenzierung vorzunehmen, vielmehr ist Art. 3 Abs. 1 GG bei der Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte erst verletzt, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (stRspr vgl zB BVerfG Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 BvR 1554/89 ua - BVerfGE 98, 365, 385).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Hierzu gehört nicht nur, dass herausgestellt wird, aus welchen Gründen die beanstandete Norm verfassungswidrig sein könnte und dass das BVerfG hierüber noch nicht abschließend entschieden hat (BVerfG Beschluss vom 14. Juni 1994 - 1 BvR 1022/88 - BVerfGE 91, 93, 106 f = SozR 3-5870 § 10 Nr. 5, S 31, 39).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Hat das LSG die Verfassungsmäßigkeit der seiner Entscheidung zu Grunde liegenden Norm im Anschluss an die bereits bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung begründet, so ist jedenfalls zu fordern, dass sich die Beschwerde damit auseinander setzt (so auch BSG aaO - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 und Beschluss vom 25. April 2003 - B 5 RJ 196/01; BVerwG Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105/92 - Buchholz 310 § 133 Nr. 11 mwN).
  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 23/02 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Die Klägerin hätte sich deshalb mit der teilweise auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzuverdienstregelung in §§ 96a und 313 SGB VI (Urteile vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 23/02 R - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 8/02 R und B 4 RA 35/02 R, alle veröffentlicht in JURIS) auseinander setzen und unter Auswertung der einschlägigen Verfassungsrechtsprechung aufzeigen müssen, warum die Rechtsprechung des BSG die Rechtsfrage noch nicht gelöst hat bzw der Gesetzgeber sein ihm von der Rechtsprechung des BVerfG im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zugebilligtes Ermessen bei Einbeziehung der Renten für Bergleute in die Regelung über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst verletzt haben könnte.
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 35/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Bestandsrente -

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Die Klägerin hätte sich deshalb mit der teilweise auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzuverdienstregelung in §§ 96a und 313 SGB VI (Urteile vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 23/02 R - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 8/02 R und B 4 RA 35/02 R, alle veröffentlicht in JURIS) auseinander setzen und unter Auswertung der einschlägigen Verfassungsrechtsprechung aufzeigen müssen, warum die Rechtsprechung des BSG die Rechtsfrage noch nicht gelöst hat bzw der Gesetzgeber sein ihm von der Rechtsprechung des BVerfG im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zugebilligtes Ermessen bei Einbeziehung der Renten für Bergleute in die Regelung über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst verletzt haben könnte.
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 8/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Die Klägerin hätte sich deshalb mit der teilweise auch vom LSG zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Verfassungsmäßigkeit der Hinzuverdienstregelung in §§ 96a und 313 SGB VI (Urteile vom 17. Dezember 2002 - B 4 RA 23/02 R - sowie vom 6. März 2003 - B 4 RA 8/02 R und B 4 RA 35/02 R, alle veröffentlicht in JURIS) auseinander setzen und unter Auswertung der einschlägigen Verfassungsrechtsprechung aufzeigen müssen, warum die Rechtsprechung des BSG die Rechtsfrage noch nicht gelöst hat bzw der Gesetzgeber sein ihm von der Rechtsprechung des BVerfG im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) zugebilligtes Ermessen bei Einbeziehung der Renten für Bergleute in die Regelung über Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst verletzt haben könnte.
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehört es deshalb, dass in der Beschwerdebegründung eine Rechtsfrage klar formuliert und anhand der anwendbaren Rechtsnormen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und ggf des Schrifttums aufgezeigt wird, dass diese Frage noch nicht geklärt ist, weshalb aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts eine Klärung erforderlich ist, und schließlich, dass das angestrebte Revisionsverfahren diese Klärung erwarten lässt, dh die aufgeworfene Rechtsfrage entscheidungserheblich ist (stRspr - vgl BSG Beschlüsse vom 2. März 1976 - 12/11 BA 116/75 - SozR 1500 § 160 Nr. 17, vom 9. Oktober 1986 - 5b BJ 174/86 - SozR 1500 § 160a Nr. 59 und vom 22. Juli 1988 - 7 BAr 104/87 - SozR 1500 § 160a Nr. 65; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 1990, RdNr 106 ff mwN).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VG 1/01 B

    Rüge eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Vielmehr ist darüber hinaus im Einzelnen unter Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung "darzulegen", dh näher darauf einzugehen (BSG Beschluss vom 19. August 1999 - B 2 U 57/99 B - veröffentlicht in JURIS mwN), weshalb die bereits ins Feld geführte Argumentation nicht zutrifft und eine weitere höchstrichterliche Klärung erforderlich erscheint (vgl BSG Beschluss vom 25. September 2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160 Nr. 34 mwN; Kummer, aaO, RdNr 146 mwN).
  • BSG, 03.11.1999 - B 7 AL 152/99 B

    Mindestvoraussetzungen für Nichtzulassungsbeschwerden

    Auszug aus BSG, 29.08.2003 - B 8 KN 7/03 B
    Abgesehen davon, dass die Beschwerdebegründung den der angefochtenen Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht wiedergibt, so dass es dem Senat nicht möglich ist, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten ein Bild über den Streitgegenstand und seine rechtlichen wie tatsächlichen Streitpunkte zu machen (zur Wiedergabe des Sachverhalts als Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde vgl BSG Beschluss vom 3. November 1999 - B 7 AL 152/99 B - veröffentlicht in JURIS), und dass Ausführungen dazu, warum es im vorliegenden Fall auf die Beantwortung der herausgestellten Rechtsfrage ankommt, gänzlich fehlen, ist das Vorbringen auch nicht geeignet, deren Klärungsbedürftigkeit darzutun.
  • BSG, 09.10.1986 - 5b BJ 174/86

    Klärungsbedürftigkeit - Bedeutung der Rechtssache - Auslegung einer Norm

  • BSG, 22.07.1988 - 7 BAr 104/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegungsumfang - Berücksichtigung

  • BSG, 19.08.1999 - B 2 U 57/99 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei der Verfassungswidrigkeit einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 8 RA 46/01

    Rentenversicherung

  • BSG, 24.01.2018 - B 13 R 377/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Nichts anderes gilt für das "Beruhen" einer Entscheidung auf der geltend gemachten Divergenz und im Hinblick auf die Darlegungen zur Prüfung der Klärungsfähigkeit einer abstrakten Rechtsfrage, die ein Beteiligter im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren formuliert (BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B - DBlR 4561, SGG/§ 160; vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B; vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B; vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B; zuletzt Beschluss vom 12.6.2017 - B 13 R 144/17 B - Juris RdNr 9 mwN).
  • BSG, 26.06.2006 - B 13 R 153/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist jedoch Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, damit der Senat in die Lage versetzt wird, sich ohne Studium der Gerichts- und Verwaltungsakten allein aufgrund des Vortrags der Klägerin ein Bild über den Streitgegenstand sowie seine tatsächlichen und rechtlichen Streitpunkte zu machen (vgl BSG Beschlüsse vom 21. Juni 1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3. November 1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29. August 2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei JURIS).
  • BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG Beschlüsse vom 21.6.1999 - B 7 AL 228/98 B -, vom 3.11.1999 - B 7 AL 152/99 B - und vom 29.8.2003 - B 8 KN 7/03 B - alle veröffentlicht bei Juris; Senatsbeschluss vom 26.6.2006 - B 13 R 153/06 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht